Rechtsgebiete
Vereinsrecht
Immer mehr Bürger finden sich in Deutschland in Vereinen zur Verfolgung eines bestimmten Zweckes zusammen. Das Tätigkeitsspektrum von Vereinen und Verbänden ist sehr weit und umfasst nahezu den gesamten Bereich des öffentlichen Lebens. Es reicht vom Kleingarten- und Kaninchenzüchterverein mit wenigen Mitgliedern und sehr begrenzten Mitteln bis zum großen Wohlfahrtsverband, der z.B. Krankenhäuser und andere Einrichtungen betreibt. Je nach Art und Struktur des Vereines müssen die passenden Grundlagen in Form einer rechtssicheren Vereinssatzung gefunden werden. Gerade im Bereich der ehemaligen DDR wurden im Jahr 1990 häufig kritiklos Vereinssatzungen aus den „alten Bundesländern” übernommen, die den Anforderungen der jetzigen Tätigkeit des Vereines oder Verbandes nicht mehr oder nur noch bedingt gerecht werden. Herr Rechtsanwalt Duckstein berät Sie in diesem Zusammenhang über die Möglichkeit der Aktualisierung der Satzungen sowie in allen anderen vereinsrechtlichen Fragen und Problemen.
Im Zuge der in den neuen Ländern häufig anzutreffenden Gebietsreformen bilden sich auch neue politische Gebietskörperschaften heraus. Häufig ist es sinnvoll, auch Vereins- bzw. Verbandsstrukturen diesen neuen Anforderungen anzupassen, so dass Zusammenschlüsse (Fusionen) oder aber Spaltungen von Vereinen sinnvoll sein können. Hierbei handelt es sich um rechtlich komplizierte Vorgänge, bei deren Bewältigung Ihnen die Kanzlei Duckstein Rechtsanwälte hilfreich zur Seite steht.
Viele Vereine und Verbände genießen die Privilegien der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Diese kann jedoch nach dem Gemeinnützigkeitsrecht sehr schnell gefährdet sein oder in Wegfall geraten, etwa, wenn die tatsächliche Vereinstätigkeit und die Satzungsbestimmungen nicht mehr übereinstimmen. In diesen Fällen kann es bis zur persönlichen Haftung von Vorstandsmitgliedern der betreffenden Vereine/ Verbände kommen. Rechtsanwalt Duckstein wird Sie auch in dieser Hinsicht beraten und Ihnen Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung aufzeigen.