Rechtsgebiete
Grundstücksrecht
Ein Grundstücksmarkt, wie wir ihn in der Bundesrepublik heute kennen, existierte in der ehemaligen DDR faktisch nicht. Häufig wurde sehr nachlässig und oberflächlich mit den Eigentums- sowie Nutzungsverhältnissen an Grund und Boden umgegangen.
Dies führte im Zeitpunkt des Beitritts am 03.10.1990 zu einer Vielzahl von juristischen Problemen, die durch verschiedene Gesetze, teilweise auch durch die Rechtsprechung, gelöst worden sind.
Rechtsanwalt Karsten Duckstein wird Ihnen hier Rat und Unterstützung zuteil werden lassen.