Rechtsgebiete
Familienrecht
Wenn zwei Menschen einander heiraten, versprechen sie sich, ihr weiteres Leben in Liebe, Treue und gemeinsamer Verantwortung zu verbringen. Es scheint jedoch in der Natur des Menschen zu liegen, dass nicht jede dieser Verbindungen tatsächlich auch ein Leben lang hält.
Die Auflösung der Ehe ist vom Gesetzgeber an bestimmte juristische Formalitäten gebunden worden, so u.a. die von einem Gericht durchzuführende Ehescheidung. Hierbei ist einerseits die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, andererseits sind bestimmte Formalitäten, wie das Trennungsjahr, einzuhalten bzw. bestimmte Folgefragen, so zum Beispiel der Ausgleich der Rentenanwartschaften, zu regeln.
Der von einer Trennung Betroffene ist in aller Regel auch erheblichen seelischen Belastungen ausgesetzt, die es häufig erschweren, zum richtigen Zeitpunkt auch die (juristisch) richtigen Entscheidungen zu treffen. Rechtsanwalt Karsten Duckstein mit seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechtes wird Ihnen hier ein aufmerksamer Begleiter sein. Die Kanzlei Duckstein Rechtsanwälte vertritt Sie aber auch in Unterhalts-, Vaterschafts- und sonstigen Familiensachen.